LAG München zu Art. 15 DSGVO: Kein Anspruch auf Kopie des gesamten Compliance-Berichts – aber Einsichtsrecht
Kein Anspruch auf Kopie des gesamten Compliance-Berichts – aber Einsichtsrecht
Das Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 12.06.2025 – 2 SLa 70/25) stellt klar: Nach einer internen Compliance-Untersuchung haben Beschäftigte keinen Anspruch auf Herausgabe einer vollständigen Kopie des Abschlussberichts aus Art. 15 DSGVO. Art. 15 Abs. 3 DSGVO gewährt lediglich eine Kopie der personenbezogenen Daten – nicht des gesamten, gemischten Dokuments mit Bewertungen, rechtlichen Würdigungen und Aussagen Dritter. Zugleich bejaht das Gericht ein Einsichtsrecht in den Bericht, soweit er Bestandteil der (materiellen) Personalakte ist; identifizierende Angaben zu Hinweisgebern/Zeugen sind zu anonymisieren.
Kernpunkte der Entscheidung
- Art. 15 DSGVO ≠ Dokumentenherausgabe: Betroffene erhalten ihre personenbezogenen Daten, nicht automatisch den ganzen Bericht.
- Einsichtsrecht in die Personalakte: Compliance-Berichte mit Arbeitsbezug gehören regelmäßig zur Personalakte; Einsicht ist zu gewähren.
- Schutz Dritter: Hinweisgeber- und Geschäftsgeheimnisse schützen durch Anonymisierung/Schwärzung – „Geheimakten“ sind unzulässig.
- Praxisrelevanz: Reduziert Ausforschungsrisiken im Prozess, wahrt aber Transparenz über personenbezogene Daten.
- Revision anhängig: BAG klärt, ob/wann ein weitergehender Kopieanspruch nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO bestehen kann.
Konsequenzen für Unternehmen & Compliance
- Dokumentationsdesign: Personenbezogene Daten sauber trennen; gemischte Berichte strukturiert aufbauen (Daten, Bewertung, Empfehlungen).
- Anonymisierung & Löschkonzept: Identifizierende Passagen konsequent schwärzen; Datenflüsse und Aufbewahrung regeln.
- Prozesse mit Betriebsrat & DSB: Frühzeitig Datenschutzbeauftragte einbinden; Beteiligungsrechte/Personalaktenzugang einplanen.
- Auskunftsmanagement: Art.-15-Antworten als Datenkopie aufsetzen; Einsicht in die Akte organisatorisch sicherstellen.
Einordnung: Das Urteil folgt der Linie von EuGH/BFH zum Umfang des Art. 15 DSGVO (Kopie = personenbezogene Daten). Ältere Entscheidungen zu Interviewprotokollen bleiben vereinbar: eigene Aussagen der betroffenen Person können kopierfähig sein; komplexe Abschlussberichte werden über Datenkopien + Akteneinsicht und gezielte Anonymisierung gesteuert.
Urteilsbesprechung auch als PDF
Kontaktieren Sie uns – Buchert Jacob Peter GmbH (Internal Investigations & Audits)
Geschäftsführung
- Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert, Polizeipräsident a. D. Zertifizierter Datenschutzbeauftragter · Geschäftsführer
- Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht Zertifizierte Datenschutzbeauftragte · Geschäftsführerin
- Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht Zertifizierter Datenschutzbeauftragter · Geschäftsführer
Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:
- Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
- Zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
- Zertifizierte Bilanzierungsexperten (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
- EU-Datenschutzbeauftragte
- Polizeipräsident a. D.
- Ko-Autor:innen des Standardwerks Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen (C.F. Müller Wirtschaftsrecht)
Die Buchert Jacob Peter GmbH unterstützt Unternehmen, Aufsichtsorgane und Organisationen bei internen Ermittlungen, Hinweisgebersystemen, Compliance-Prüfungen und Audits. Das Team arbeitet in enger Verzahnung mit der Kanzlei Buchert Jacob Peter – seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main tätig – und ist bundesweit im Einsatz.
Kontakt: Telefon 069 710 33 033 · E-Mail info@investigations-audits.de · Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt am Main
In folgenden Fällen beraten wir Sie als unsere Auftraggeber:
- Auditierung und Monitoring
- Internal Investigations – Interne Ermittlungen
- Vorträge und (Inhouse-)Schulungen
Unsere Köpfe
- Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Caroline Jacob
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Frank M. Peter
Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen und Erfahrungen:
- Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
- Polizeipräsident a.D.
- Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
- Mitverfasser des Handbuches „Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen“
- Ombudspersonen für über 60 Unternehmen