Internal Investigations – Buchert Jacob Peter

Internal Investigations Interviews

Die Interwies in einer internen Ermittlung bilden meistens das Kernstück der gesamten Ermittlung.

Sie sollten bestenfalls am Ende der Sichtung und Auswertung der Daten/Dokumente stehen.

Der Arbeitnehmer Mitarbeiter ist gemäß §§ 666, 675 BGB, aus der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht gem. §§ 611, 241 Abs. 2 BGB bzw. 242 BGB zur Auskunftserteilung verpflichtet.

Ebenso besteht ein Weisungsrechts/Direktionsrechts des Arbeitgebers gemäß § 106 GewO.

Der befragte Arbeitnehmer hat zunächst keine gesetzlichen Rechte und nur Pflichten.

So obliegt ihm die Pflicht aus dem Arbeitsrecht und Arbeitsverhältnis zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Auskunft auch wenn er sich damit erheblich selbst belasten.

Er hat kein Auskunftsverweigerungsrecht, da ihn keine Strafverfolgungsbehörde vernimmt.

Er hat kein verbrieftes Recht einen Anwalt oder Betriebsratsmitglied beizuziehen.

Eine Belehrung muss nicht erfolgen.

Buchert Jacob Peter orientiert sich hingegen an den Rechten der Strafprozessordnung. Entsprechend regelte § 17 Nr. 5 VerSanG-RegE, dass die Befragungen in der verbandsinternen Untersuchung unter Beachtung der Grundsätze eines fairen Verfahrens durchgeführt werden, insbesondere

a) Befragte vor ihrer Befragung darauf hingewiesen werden, dass ihre Auskünfte in einem Strafverfahren gegen sie verwendet werden können,

b) Befragten das Recht eingeräumt wird, einen anwaltlichen Beistand oder ein Mitglied des Betriebsrats zu Befragungen hinzuzuziehen, und die Befragten auf dieses Recht vor der Befragung hingewiesen werden und

c) Befragten das Recht eingeräumt wird, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung sie selbst oder die in § 52 Absatz I StPO bezeichneten Angehörigen gefährden würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, und die Befragten auf dieses Recht vor der Befragung hingewiesen werden.

Interviews sind von mindestens 2 geschulten Personen durchzuführen, mit idealerweise forensischen Kenntnissen der Befragung und des Strafrechts. Es sollte ein Wortprotokoll gefertigt und der befragten Person vor Ort für die Durchsicht und Abzeichnung übergeben werden können.


In folgenden Fällen beraten wir Sie als unsere Auftraggeber:

  • Auditierung und Monitoring
  • Internal Investigations – Interne Ermittlungen
  • Vorträge und (Inhouse-)Schulungen

 
Unsere Köpfe

Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen und Erfahrungen:

  • Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
  • Polizeipräsident a.D.
  • Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
  • Mitverfasser des Handbuches „Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen“ 
  • Ombudspersonen für über 60 Unternehmen