Internal Investigations – Buchert Jacob Peter

Internal Investigations Interviews

Der Schlüssel zu erfolgreichen internen Ermittlungen: Die Bedeutung von Interviews (Vernehmungen/Befragungen)

In internen Ermittlungen sind die Interviews häufig das Herzstück des gesamten Prozesses. Diese Befragungen bieten wertvolle Einblicke in mögliche Unregelmäßigkeiten oder Verstöße und sollten optimalerweise am Ende der Sichtung und Auswertung relevanter Daten und Dokumente vorgenommen werden.

Rechtliche Grundlagen für die Interviewführung

Arbeitnehmer sind gemäß den Bestimmungen der §§ 666 und 675 BGB sowie aus den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten gemäß §§ 611, 241 Abs. 2 BGB und § 242 BGB zur Auskunftserteilung verpflichtet. Ebenso gibt es ein rechtliches Fundament – Weisungsrecht (Direktionsrecht) gemäß § 106 GewO. Der Mitarbeiter ist verpflichtet Auskünfte zu erteilen, auch wenn diese ihn möglicherweise belasten.

Pflichten des Arbeitnehmers

Der befragte Mitarbeiter hat in diesem Kontext zunächst keine gesetzlichen Rechte, sondern lediglich Pflichten. Ihm obliegt es, vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen, selbst wenn dies zur Selbstbelastung führen könnte. Zudem besteht kein Auskunftsverweigerungsrecht, da es sich nicht um eine Befragung durch eine Strafverfolgungsbehörde handelt. Auch ein angewiesenes Recht auf die Begleitung durch einen Anwalt oder ein Betriebsratsmitglied ist nicht vorhanden. Eine spezielle Belehrung durch den Arbeitgeber ist ebenfalls nicht notwendig.

Berücksichtigung fairer Verfahren

Die Unternehmenspraxis sollte jedoch beständig auf die Beachtung fairer Verfahrensgrundsätze ausgerichtet sein. Die Regelungen gemäß § 17 Nr. 5 des VerSanG-RegE orientieren sich an den Rechten der Strafprozessordnung. Es ist besonders wichtig, dass:

  • Befragte vor der Interviewführung darüber informiert werden, dass ihre Aussagen möglicherweise in einem Strafverfahren gegen sie verwendet werden können.
  • Es keine anwaltliche Verschwiegenheit besteht.
  • Die Befragten das Recht eingeräumt bekommen, einen anwaltlichen Beistand, Betriebsratsmitglied oder eine andere Person ihres Vertrauens hinzuzuziehen, wobei sie vorab auf dieses Recht hingewiesen werden.
  • Den Befragten das Recht eingeräumt wird, Antworten auf Fragen zu verweigern, die sie selbst oder Angehörige gemäß § 52 Absatz I StPO in Gefahr bringen könnten.

Durchführung der Interviews

Für die Durchführung der Interviews sollten mindestens zwei geschulte Personen vorgesehen werden, die idealerweise über fundierte Kenntnisse in der forensischen Befragung und im Strafrecht verfügen. Dies gewährleistet eine objektive und rechtssichere Gesprächsführung. Es sollte stets ein Wortprotokoll erstellt werden, das der befragten Person zur Überprüfung und Abzeichnung vorgelegt wird.

Fazit

Die sorgfältige Durchführung von Interviews ist essenziell für den Erfolg interner Ermittlungen. Unternehmen sollten auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und fairer Verfahren achten, um sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die Rechte der Mitarbeiter zu schützen. Durch transparente und respektvolle Befragungen wird nicht nur die Integrität des Unternehmens gewahrt, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeitenden gefördert.


In folgenden Fällen beraten wir Sie als unsere Auftraggeber:

  • Auditierung und Monitoring
  • Internal Investigations – Interne Ermittlungen
  • Vorträge und (Inhouse-)Schulungen

 
Unsere Köpfe

Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen und Erfahrungen:

  • Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
  • Polizeipräsident a.D.
  • Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
  • Mitverfasser des Handbuches „Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen“ 
  • Ombudspersonen für über 60 Unternehmen