Internal Investigations – Buchert Jacob Peter

Der Betriebsrat und interne Ermittlungen (internal Investigations)

Bei der Durchführung von internal Investigations spielen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats eine nicht unerhebliche Rolle.

Rechtsgrundlagen der Beteiligung des Betriebsrats

Gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hat der Betriebsrat das Recht, über die Inhalte und den Umfang von Ermittlungen informiert zu werden. Dies dient dem Zweck, dass der Betriebsrat seine Überwachungspflichten aus § 80 Abs. 1 BetrVG erfüllen kann. Bei internen Untersuchungen obliegt es dem Betriebsrat sicherzustellen, dass die dem Arbeitnehmer zugutekommenden Gesetze beachtet werden.

Die Beteiligung des Betriebsrats ist vor allem relevant, wenn es um die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter geht, die im Rahmen der Untersuchung behandelt werden.

Problempunkte in der Praxis

Es können rechtliche Konflikte und Verzögerungen in der Durchführung von internal Investigations bezüglich der folgenden Punkte entstehen:

  1. Frühzeitige Information: Es ist prinzipiell ratsam, den Betriebsrat frühzeitig über die Inhalte und den Umfang der Internal Investigation zu informieren. Der genaue Umfang des Unterrichtungsanspruchs sollte im Einzelfall bestimmt werden. Zudem kann es problematisch werden, wenn die “beschuldigte Person” Betriebsratsmitglied ist und/oder enge Beziehungen dahingehend pflegt.
  2. Vertraulichkeit: Der Betriebsrat sollte auf seine Vertraulichkeitspflichten hingewiesen werden, insbesondere wenn es um sensible Informationen geht, die im Verlauf der Untersuchung gesammelt werden.
  3. Mitbestimmungsrechte: Wenn Mitarbeiterinterviews sich auf die Arbeitspflichten beziehen, gilt in der Regel kein Mitbestimmungsrecht. Wenn jedoch verhaltensbezogene Pflichten betroffen sind, die nicht Teil der allgemeinen Arbeitsaufgaben sind, kann eine Mitbestimmung notwendig sein. Besonders bei der Herausgabe privater Dokumente, wie E-Mails, muss der Betriebsrat möglicherweise eingebunden werden.
  4. Technische Einrichtungen und Datenverarbeitung: Plant der Arbeitgeber die Installation technischer Einrichtungen zur automatisierten Datenverarbeitung im Kontext von E-Discovery, hat der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.
  5. Einstweilige Verfügung bei Verletzungen: Der Betriebsrat hat Anspruch auf Unterlassung jeglicher mitbestimmungswidriger Maßnahmen und kann diesen Anspruch auch im Rahmen einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.

Auswirkungen der Nichteinhaltung von Mitbestimmungsrechten

Die Missachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kann eine Internal Investigation erheblich verzögern und zu großen Nachteilen für das Unternehmen führen, insbesondere in Fällen, die parallel zu staatlichen Ermittlungen laufen.

Empfehlung für Betriebsvereinbarungen

Es wird empfohlen, bereits im Voraus eine Betriebsvereinbarung über internal Investigations mit dem Betriebsrat zu treffen. Diese könnte Regelungen enthalten, die das Mitbestimmungsrecht bereits für bestimmte Fälle in Anspruch nehmen, um die Akzeptanz des Betriebsrats für die spezifische Ermittlungsmaßnahme zu erhöhen.


In folgenden Fällen beraten wir Sie als unsere Auftraggeber:

  • Auditierung und Monitoring
  • Internal Investigations – Interne Ermittlungen
  • Vorträge und (Inhouse-)Schulungen

 
Unsere Köpfe

Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen und Erfahrungen:

  • Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
  • Polizeipräsident a.D.
  • Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
  • Mitverfasser des Handbuches „Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen“ 
  • Ombudspersonen für über 60 Unternehmen